Wenn Sie mit mir und meiner
Dienstleistung zufrieden waren,
würde ich mich über eine
Bewertung bei Google freuen.
/
/
Häufige Fragen
Warum benötige ich einen KFZ-Sachverständigen?
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt
worden und haben dabei Schäden am eigenen Fahrzeug
davongetragen? Dann sollten Sie auf jeden Fall einen
KFZ-Sachverständigen zu Rate ziehen. Der unabhängige
KFZ-Sachverständige ist neutral und objektiv und nicht an
Weisungen von Versicherungen gebunden. Ein Angebot
der Versicherung ihren „eigenen“ KFZ-Sachverständigen
zu beauftragen, dürfen Sie ohne Begründung ablehnen. Ein Gutachten bringt nicht nur Transparenz in den
Schadenfall, sondern definiert auch Ihre Ansprüche. Obendrein haben Sie mit einem Gutachten eine
sogenannte Beweissicherung beauftragt.
Reicht bei der Versicherung ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus?
Wenn Sie als Geschädigter in einem Haftpflichtschadenfall auf einen Kostenvoranschlag der Werkstatt
vertrauen, kann das für Sie mitunter negative Folgen haben. Bitte beachten Sie hier, dass ein
Kostenvoranschlag k e i n e beweissichernde Wirkung hat. Kommt es zu Problemen in der Werkstatt bzw. bei
der Abrechnung mit der Versicherung, haben Sie keinen Nachweis Ihrer tatsächlichen Schadenshöhe.
Weiterhin fehlen Ihnen Angaben zur: Verkehrssicherheit, Reparaturdauer, zur Wertminderung usw. Für
Geschädigte die eine Fiktive Abrechnung anstreben wird dieses sehr schwierig. Beachten Sie auch hier
I H R Prognoserisiko.
Wer trägt die Kosten für meinen KFZ-Sachverständigen?
Bei einem unverschuldeten Unfall in Deutschland trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende
Haftpflichtversicherung die Honorarkosten des von Ihnen gewählten KFZ-Sachverständigen. Dies bestätigt
auch immer wieder der BGH.
Darf ich meinen KFZ-Sachverständigen frei auswählen?
Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch. Es ist Ihr Fahrzeug. Es ist Ihr Schaden. Es sind Ihre
Entscheidungen! Lassen Sie sich von dem in Rhetorik geschulten Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung
nicht in die Enge treiben. Nach der aktuellen Rechtssprechung haben Sie bei einem unverschuldeten
Verkehrsunfall in Deutschland das Recht auf Dienstleistungen Ihrer WAHL. Dieses betrifft den Gutachter, den
Rechtsanwalt, den Abschleppdienst, die Autowerkstatt, den Autolackierer. Kurzum alle Dienstleistungen um
Ihren Schaden.