Wenn Sie mit mir und meiner Dienstleistung zufrieden waren, würde ich mich über eine Bewertung bei Google freuen.
03531-607 6 595 03531-607 6 595
AGB
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Häufige Fragen Warum benötige ich einen KFZ-Sachverständigen? Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und haben dabei Schäden am eigenen Fahrzeug davongetragen? Dann sollten Sie auf jeden Fall einen KFZ-Sachverständigen zu Rate ziehen. Der unabhängige KFZ-Sachverständige ist neutral und objektiv und nicht an Weisungen von Versicherungen gebunden. Ein Angebot der Versicherung ihren „eigenen“ KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, dürfen Sie ohne Begründung ablehnen. Ein Gutachten bringt nicht nur Transparenz in den Schadenfall, sondern definiert auch Ihre Ansprüche. Obendrein haben Sie mit einem Gutachten eine sogenannte Beweissicherung beauftragt. Reicht bei der Versicherung ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus? Wenn Sie als Geschädigter in einem Haftpflichtschadenfall auf einen Kostenvoranschlag der Werkstatt vertrauen, kann das für Sie mitunter negative Folgen haben. Bitte beachten Sie hier, dass ein Kostenvoranschlag  k e i n e  beweissichernde Wirkung hat. Kommt es zu Problemen in der Werkstatt bzw. bei der Abrechnung mit der Versicherung, haben Sie keinen Nachweis Ihrer tatsächlichen Schadenshöhe. Weiterhin fehlen Ihnen Angaben zur: Verkehrssicherheit, Reparaturdauer, zur Wertminderung usw. Für Geschädigte die eine Fiktive Abrechnung anstreben wird dieses sehr schwierig. Beachten Sie auch hier  I H R  Prognoserisiko. Wer trägt die Kosten für meinen KFZ-Sachverständigen? Bei einem unverschuldeten Unfall in Deutschland trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Honorarkosten des von Ihnen gewählten KFZ-Sachverständigen. Dies bestätigt auch immer wieder der BGH. Darf ich meinen KFZ-Sachverständigen frei auswählen? Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch. Es ist Ihr Fahrzeug. Es ist Ihr Schaden. Es sind Ihre Entscheidungen! Lassen Sie sich von dem in Rhetorik geschulten Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung nicht in die Enge treiben. Nach der aktuellen Rechtssprechung haben Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Deutschland das Recht auf Dienstleistungen Ihrer WAHL. Dieses betrifft den Gutachter, den Rechtsanwalt, den Abschleppdienst, die Autowerkstatt, den Autolackierer. Kurzum alle Dienstleistungen um Ihren Schaden.
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Häufige Fragen Warum benötige ich einen KFZ-Sachverständigen? Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und haben dabei Schäden am eigenen Fahrzeug davongetragen? Dann sollten Sie auf jeden Fall einen KFZ-Sachverständigen zu Rate ziehen. Der unabhängige KFZ-Sachverständige ist neutral und objektiv und nicht an Weisungen von Versicherungen gebunden. Ein Angebot der Versicherung ihren „eigenen“ KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, dürfen Sie ohne Begründung ablehnen. Ein Gutachten bringt nicht nur Transparenz in den Schadenfall, sondern definiert auch Ihre Ansprüche. Obendrein haben Sie mit einem Gutachten eine sogenannte Beweissicherung beauftragt. Reicht bei der Versicherung ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus? Wenn Sie als Geschädigter in einem Haftpflichtschadenfall auf einen Kostenvoranschlag der Werkstatt vertrauen, kann das für Sie mitunter negative Folgen haben. Bitte beachten Sie hier, dass ein Kostenvoranschlag  k e i n e  beweissichernde Wirkung hat. Kommt es zu Problemen in der Werkstatt bzw. bei der Abrechnung mit der Versicherung, haben Sie keinen Nachweis Ihrer tatsächlichen Schadenshöhe. Weiterhin fehlen Ihnen Angaben zur: Verkehrssicherheit, Reparaturdauer, zur Wertminderung usw. Für Geschädigte die eine Fiktive Abrechnung anstreben wird dieses sehr schwierig. Beachten Sie auch hier  I H R  Prognoserisiko. Wer trägt die Kosten für meinen KFZ-Sachverständigen? Bei einem unverschuldeten Unfall in Deutschland trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Honorarkosten des von Ihnen gewählten KFZ-Sachverständigen. Dies bestätigt auch immer wieder der BGH. Darf ich meinen KFZ-Sachverständigen frei auswählen? Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch. Es ist Ihr Fahrzeug. Es ist Ihr Schaden. Es sind Ihre Entscheidungen! Lassen Sie sich von dem in Rhetorik geschulten Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung nicht in die Enge treiben. Nach der aktuellen Rechtssprechung haben Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Deutschland das Recht auf Dienstleistungen Ihrer WAHL. Dieses betrifft den Gutachter, den Rechtsanwalt, den Abschleppdienst, die Autowerkstatt, den Autolackierer. Kurzum alle Dienstleistungen um Ihren Schaden.